Insol­venz eines Reise­ver­an­stalters

(Beitragsbild: CC0 licensed photo by Nilo Velez from the WordPress Photo Directory)

Freitag, 22.11.2024

Hiobs­bot­schaft

Die Koffer fast ge­packt, die Pack­lis­te zum x-ten mal ge­prüft – und dann eine be­un­ru­hi­gende Nach­richt. Das Hotel, dass uns für 7 Tage be­her­ber­gen wird, soll, als der Fluss über die Ufer trat, über­flu­tet wor­den sein. Auf­räum­ar­bei­ten wür­den Zeit in An­spruch nehmen. Diese Nach­richt kommt nicht von dem eige­nen Reise­ver­an­stal­ter, son­dern von einer Mit­rei­sen­den, die bei einem an­de­ren Reise­ver­an­stal­ter ge­bucht hatte. Komisch den­ken wir alle.

Kontakt mit Check24

Den Pauschal­ur­laub hat­ten wir über Check24 ge­bucht. Also rufen wir Check24 an und las­sen sicher­heits­hal­ber unser Gespräch auf­zeich­nen. Nichts, die nette Mit­arbei­te­rin weiß von nichts. Sie ver­spricht je­doch, dass wir spätes­tens am nächs­ten Tag – am Sams­tag also – Bescheid be­kämen. Nur wir flie­gen be­reits Mon­tag Mit­tag. Bei unse­rer Mit­reisen­den steigt die Be­fürch­tung auf, dass es sich bei der Benach­rich­ti­gungs-eMail ihres Ver­an­stal­ters um eine Phishing- oder sonst-was-Mail han­delt. Also sehen wir uns ge­zwun­gen, selber beim Hotel im fernen Land an­zu­ru­fen. Die Über­flu­tungs-In­for­ma­tion wird be­stä­tigt. Was tun?

Zweiter Anruf bei Check24

Spä­tes­tens jetzt ist man be­un­ruhigt, nicht wahr? Er­neut ru­fen wir Check24 an – es ist be­reits 22:00 Uhr. Wir unter­rich­ten den Mit­ar­bei­ter vom neuen Sach­stand. Er ver­sucht uns zu be­ru­hi­gen, schließ­lich hät­ten wir noch 3 Tage bis zum Reise­an­tritt. 3 Tage, von wegen! Letz­ten En­des sind es nur noch 2 Tage, da es be­reits Frei­tag Nacht ist, man Mon­tag Mit­tag fliegt, man 2 Stun­den vor­her am Flug­hafen sein muß – tau­send Ge­danken!

Auf un­sere Frage, wa­rum der an­dere Reise­ver­an­stal­ter be­reits um 15:00 Uhr seine Kun­den be­nach­rich­tigt und wir noch im­mer nicht in­for­miert wur­den, er­hal­ten wir eine be­un­ru­hi­gende Ant­wort. Nun­mal sei unser Reise­ver­an­stal­ter ein klei­ner in der Bran­che, man ver­suche ihn zu kon­tak­tie­ren. Uns er­schließt sich dieses Ar­gu­ment nicht. Wenn der­ar­ti­ges ab­seh­bar ist, war­um ar­bei­tet Check24 dann mit sol­chen Ver­an­stal­tern? Oben­drein, wür­den nicht auch kleine Reise­ver­an­stal­ter spä­tes­tens nach einer Ver­zö­ge­rung von 7 Stun­den ihre Kun­den be­nach­rich­tigt ha­ben? Fragen über Fragen – ko­misch den­ken wir uns er­neut.

Nun ja, es gibt einen Aus­weg – so glau­ben wir. Wo doch Check24 uns Hilfe­stel­lung bei der Aus­wahl einer Al­ter­na­ti­ve ge­ben wür­de und wir keine Nach­teile zu be­fürch­ten hät­ten, be­ru­higt uns der Check24-Mi­tar­bei­ter. Er wür­de für uns zwar un­ver­bind­lich, aber doch be­reits vor­ab drei Hotel­al­ter­na­ti­ven recher­chie­ren und per eMail schicken. Noch am glei­chen Tag er­hal­ten wir die ver­spro­che­ne eMail.

Jetzt fra­gen Sie sich sicher­lich, was hat das mit der In­sol­venz zu tuen?

Samstag, 23.11.2024

Zwei eMails von Check24

Um 11:14 Uhr zwei eMails. In der ersten eMail steht un­ter an­derem:

„… Bis­her lie­gen uns von Ihrem Reise­ver­an­stal­ter keine In­for­ma­tionen vor, dass Ihre Reise be­ein­träch­tigt sein wird. Nach dem ak­tuel­len Stand kön­nen Sie am Mon­tag in Ihren wohl­ver­dien­ten Ur­laub star­ten. Wir stehen aller­dings wei­ter im Aus­tausch mit Ihrem Reise­ver­an­stal­ter und wer­den Sie un­ver­züg­lich in­for­mie­ren, so­bald es Än­de­run­gen an der Reise gibt …“

Die Freude ist groß!

In­sol­venz­mel­dung der We-Fly­tour

Diese Freu­de währt je­doch nur ein paar Mi­nu­ten. In der zwei­ten eMail lese ich:

„Neue Nach­richt zu Ihrer Reise: DRIN­GENDE MIT­TEI­LUNG ZUR IHRER REISE !!
Ihre Reise vom 25.11.2024 bis 02.12.2024 | Buchungs­num­mer …
Sehr ge­ehr­te …, bit­te be­ach­ten Sie die fol­gen­de Nach­richt zu Ihrer Reise vom 25.11.2024 bis 02.12.2024.
Die Nach­richt fin­den Sie im Ori­gi­nal­for­mat auch im An­hang die­ser eMail.
Mit freund­li­chen Grüßen Ihr CHECK24 Reise-Team“

Als ich dann die An­la­ge die­ser eMail öffne, ver­ste­he ich, war­um es eine DRIN­GENDE MIT­TEI­LUNG ist:

„Wich­ti­ge Mit­tei­lung zu Ihrer Buchung
Mit großem Be­dau­ern möch­ten wir Sie da­von in­for­mie­ren, dass die WE-Fly­tour GmbH ge­zwun­gen ist, In­sol­venz beim zu­stän­di­gen Amts­ge­richt an­zu­mel­den. Diese Ent­schei­dung ist uns nicht leicht­ge­fal­len, und wir be­dau­ern die da­mit ver­bun­de­nen Aus­wir­kun­gen für un­sere Kun­den und Part­ner zu­tiefst. Lei­der be­deu­tet dieser Schritt, dass wir Ihre be­ste­hen­de Buchung stor­nie­ren müs­sen. Eine Durch­füh­rung der Reise ist uns un­ter den ak­tu­el­len Um­stän­den nicht mehr mög­lich …“

X. Anruf bei …

Mein Ge­spräch mit der net­ten Check24 Mit­ar­bei­te­rin als auch mit dem Mit­ar­bei­ter, des­sen Stim­me wie aus dem Bad kommt, läuft ins Leere. Das Ge­fühl eines kal­ten Schul­ter­zuckens wird mir ver­mit­telt. Ein­zig und al­lein eine Not­fall­num­mer wird mir ge­ge­ben. Die Frau am Ende die­ser Num­mer mel­det sich mit „D.E.R. …“ den Rest ver­ste­he ich nicht. Ich bin ir­ri­tiert was hat die D.E.R. nun mit we-Fly­tours zu tun fra­ge ich mich.

Die Frau hat je­doch keine Zeit, sie lässt es einen spü­ren, aber bis man die rich­ti­gen Wor­te für die Frage fin­det, ver­geht nun­mal et­was Zeit. Dann stel­le ich et­was rat­los meine Frage. Sie führt an, dass der­zeit vor­ran­gig die Rück­füh­rung der ge­stran­de­ten Ur­lau­ber Prio­ri­tät hät­te, nu­schelt aber et­was von „DSRF“. Als ich sie bit­te, es zu buch­sta­bie­ren, ist sie nur noch eine Mil­li­se­kunde vom Aus­ras­ten ent­fernt – so scheint es mir. Ich lege auf.

Es bleibt ein Kopf­schüt­teln, ein Ge­fühl der Un­gläu­big­keit und es hallt im­mer wie­der „Was nun?“ als Frage.

Sonntag, 24.11.2024

Familien­rat oder Rück­last­schrift

Am Sonn­tag lau­fen un­sere Drähte heiß. Der Fami­lien­rat wird ein­be­ru­fen, man be­rat­schlagt, über­legt:

  • ob man das Geld noch ret­ten kann,
  • ob eine Rück­last­schrift noch mög­lich ist,
  • wenn ja, ob dies recht­lich zu­läs­sig ist,
  • ob die Mit­rei­sen­de ohne wei­te­res stor­nie­ren darf und sie ihr Geld zu­rück­be­kommt,
  • ob man dann einen Al­ter­na­tiv-Ur­laub or­ga­ni­sie­ren kann,
  • und und und – wie es so ist.

Parallel zu den Ge­sprächen re­cher­chie­ren wir im In­ter­net. Zu­fäl­lig sto­ße ich bei TrustPilot auf einen Ein­trag zu dem in­sol­ven­ten Reise­an­bie­ter We-Fly­tour. Dort be­rich­tet ein User von sei­ner Reise am 03.11.2024 :

„… Wir hat­ten über Check24 eine Reise nach Tene­riffa ge­bucht. Der Trans­fer am Flug­ha­fen war nicht zu fin­den und als wir im Hotel an­kamen hatte man von uns keine Buchung … Am nächs­ten Tag dann meh­re­re An­ru­fe und wir er­hiel­ten die In­fo das das Hotel nicht be­zahlt wur­de/ wohl ein Sys­tem­feh­ler … nach wei­te­ren An­ru­fen wur­de das Geld dann doch vom Reise­ver­an­stal­ter be­zahlt …“

Fast 3 Wochen vor Be­kannt­ga­be der In­sol­venz gab es schein­bar schon Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten. Wann ge­nau muß ein Un­ter­neh­men In­sol­venz an­mel­den, un­ter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen wird hier­aus In­sol­venz­ver­schlep­pung? Eine in­ter­es­sante Frage­stellung.

Siche­rungs­schein

Bis jetzt wußte ich gar nicht, was ein Reise­siche­rungs­schein ist. Nach deut­schem Reise­recht ist ein Pau­schal­ur­laub-Reise­ver­an­stal­ter ver­pflich­tet, dem Reisen­den einen Siche­rungs­schein aus­zu­stel­len. Es ist ein Nach­weis für den Reisen­den, dass sein Reise­ver­an­stal­ter ihn vor In­sol­venz­ge­fahr ver­si­chert hat. Ge­nannt wird in diesem Schein der Ver­si­che­rer, der im Schadens­fall dann ein­tritt. Gesetz­lich ab­ge­si­chert sind nur Reisen­de, die Pau­schal­rei­sen oder aber ver­bun­de­ne Reise­leis­tun­gen bu­chen, al­le an­de­ren blei­ben auf den Kosten sitzen.

Die Idee zu diesem Ab­satz kam mir, als ich auf der Sei­te des Deut­schen Reise­fonds die Ant­wort auf die Frage Wie kann ich wis­sen, ob der Siche­rungs­schein vom DRSF, den ich er­hal­ten habe, echt ist?“ las. Na­tür­lich soll­te man, wenn man kei­nen er­hal­ten hat, im­mer hier­nach fra­gen. Und wenn man einen er­hal­ten hat, soll­te man ihn auf Echt­heit prü­fen oder am besten er­öff­net man eine ei­gene Ver­si­che­rung. Denn dann weiß man, was man bei wel­cher Klau­sel und bei wel­cher For­mu­lie­rung be­kommt, in wel­cher Hö­he was ver­si­chert ist und auch was echt ist und was nicht.

Aber Iro­nie bei­sei­te. Nach die­ser „Er­leuch­tung“ steigt in mir Pa­nik auf, denn ich meine, ich hät­te die­sen Schein nicht er­hal­ten. Die Suche in mei­nem eMail-Post­fach ist ver­ge­bens, letzt­end­lich werde ich in mei­nem Check24-Account fündig.

Deut­scher Reise­siche­rungs­fond

Der Tipp, dass ich je­des Recht der Welt habe, eine Rück­last­schrift zu ve­ran­las­sen, da die ver­ein­bar­te Leis­tung nicht er­bracht wur­de und der Pau­schal­ur­laub ja sei­tens des Reise­ver­an­stal­ters stor­niert wur­de, macht Sinn. Die­se Mög­lich­keit brennt mir un­ter den Nä­geln, aber ich bin mir un­si­cher, ob dies nicht mit dem In­sol­venz­recht ko­li­die­ren könnte.

Also liegt es nahe, im nächs­ten Schritt den Ver­si­che­rer von We-Fly­tours zu kon­tak­tie­ren. Habe dann nach einer War­te­zeit eine Mit­ar­bei­te­rin des Deut­schen Reise­ver­si­che­rungs­fonds an der Strip­pe. Auf meine Frage „Hät­te ich recht­li­che Nach­tei­le zu be­fürch­ten, wenn ich eine Rück­last­schrift ve­ran­las­sen wür­de?“ er­hal­te ich fol­gende kryp­tische Ant­wort „Am An­fang nicht“, hier­nach legt be­sag­te Frau auf – to­te Lei­tung. Jetzt krat­ze ich mir nach­denk­lich den Kopf was sollte das?

Montag, 25.11.2024

Recht­schutz­ver­sicherung

Man er­innert mich da­ran, dass ich ja Recht­schutz-ver­si­chert sei und die­sen in An­spruch neh­men könn­te. Was jetzt folgt ist auch eine Ge­schich­te für sich. Um mich nicht un­nö­tig in Schwie­rig­kei­ten zu brin­gen, viel­leicht brau­che ich ja noch recht­li­che Un­ter­stüt­zung, ver­frem­de ich die Firma.

Die nächste An­ruf­kette bei meinem Ver­siche­rer „Ver­siche­rung X“ be­ginnt. Nach­dem ich die Tele­fon­num­mer wähle, muß ich mich durch ein Robo­ter-Sprach­menu han­geln, bis ich eine na­tür­liche Person sprechen kann. Diese wieder­rum ver­weist mich an die Leis­tungs­ab­tei­lung unter anderer Tele­fon­nummer. Dort je­doch mel­det sich die „Ver­siche­rung Y“. Dies irri­tiert mich, bis mir auf­geht, dass der „Ver­siche­rer X“ un­ter sei­ner Fir­ma die Pro­duk­te von „Ver­siche­rung Y“ ver­treibt. Nun gut, es ist wie es ist.

Nach Prü­fung durch die Leis­tungs­ab­tei­lung wer­de ich zur Rechts­be­ra­tung durch­ge­stellt. Nach­dem ich die Situa­tion sehr kurz und grob dar­le­ge, soll ich, ohne dass wei­tere Fragen ge­stellt wer­den, et­was aus­fül­len, was sie mir per eMail zu­schicken wer­den – von Be­ra­tung keine Spur. Ich wende ein, dass ich eigent­lich nur fol­gende Frage „Kann ich eine Rück­last­schrift ver­an­las­sen, ohne Nach­tei­le zu be­kom­men?“ be­ant­wor­tet wis­sen will. Nach Rück­spra­che mit sei­nem Kol­le­gen wird meine Frage be­jaht.

Jetzt wird es sku­rill, denn ein paar Stun­den spä­ter er­hal­te ich eine eMail von „Wir­Kaufen­Dein­Ticket.de“:

„… wie be­spro­chen über­sen­den wir Ih­nen an­bei die Be­auf­tra­gungs­un­ter­la­gen zur zü­gi­gen außer­ge­richt­li­chen Gel­tend­ma­chung Ih­rer An­sprü­che.
Hier­zu müs­sen Sie le­dig­lich die bei­ge­füg­te Be­auf­tra­gung von unse­rem auf Reise­recht spe­zia­li­sier­ten In­kas­so Part­ner … un­ter­zeich­nen. Zu­dem bit­ten wir Sie, das eben­falls bei­ge­füg­te Scha­dens­for­mu­lar aus­ge­füllt zu­rück­zu­sen­den …
Schicken Sie uns die Be­auf­tra­gungs­un­ter­la­gen und … zu­rück. Fügen Sie … bit­te noch Ihre Bu­chungs­un­ter­la­gen und eine Sach­ver­halts­schil­de­rung bei …“

Ich wuss­te nicht, dass ich meinen Pauch­al­ur­laub ver­kau­fe und auch „Ein Schelm, wer Böses da­bei denkt“ den­ke ich zu­erst . Aber letzt­end­lich soll ich ein In­kas­so­un­ter­neh­men be­auf­tra­gen, was ich aber nicht will. So ent­puppt sich dann die Rechts­be­ra­tung als eine Be­ra­tung für die Be­auf­tra­gung eines In­kas­so­un­ter­neh­mens, das mit der „Ver­si­che­rung Y“ zu­sam­men­ar­bei­tet, aber ohne Be­ra­tung. Blickt noch einer durch?

Da­rauf­hin ru­fe ich er­neut die Ver­siche­rung an, die Ver­siche­rung reicht mich an die an­de­re Ver­siche­rung wei­ter, dort wer­de ich wie­der in die Leis­tungs­ab­tei­lung durch­ge­schal­tet und darf dort dann mei­nen Un­mut kund tuen – „Und täg­lich grüßt das Mur­mel­tier“. Dieses Mal lande ich an­schlie­ßend bei einer an­de­ren An­walts­so­zie­tät. Wir ver­ein­ba­ren für Mor­gen zwi­schen 09:00 und 10:00 Uhr einen Tele­fon­ter­min. Ich bin ge­spannt!

Dienstag, 26.11.2024

Zur ver­ein­bar­ten Zeit wer­de ich auch an­ge­ru­fen. Die Frau am an­de­ren Ende der Lei­tung stellt sich als Frau ABC vor und teilt mit, dass sie Rechts­an­wäl­tin sei. Ich lege ihr in kur­zen Wor­ten, die ich mir vor­her no­tiert habe, die Situ­ation dar, auch meine Fragen. Nach ein paar Mi­nu­ten, die sie zur Re­cher­che wohl braucht, mel­det sie sich wie­der. Kurz­an­ge­bun­den teilt sie mir mit, dass ich keine Rück­last­schrift ve­ran­las­sen, son­dern mich an den Ver­siche­rer von We-Fly­tours schrift­lich wen­den solle. Meine Frage, ob ich noch an­dere An­sprü­che gel­tend ma­chen kann, ver­neint sie. Al­so set­ze ich mich hin und for­mu­lie­re fol­gen­den Brief:

Muster­brief an den Deutschen Reise­sicherungs­fond wegen We-Fly­tours-In­sol­venz

Nach­fol­gend der In­halt meines Schrei­bens an den Deut­schen Reise­ver­si­che­rungs­fond. Al­le An­ga­ben er­fol­gen ohne Ge­währ­leis­tung. Bei mir steht im Siche­rungs­schein die­se Adres­se des Deut­schen Reise­si­che­rungs­fonds GmbH.

Ein­schreiben

Deut­scher Reise­siche­rungs­fonds GmbH
Sächsische Straße 1
10707 Berlin

mein heu­ti­ges Schrei­ben vom [TT.MM.JJJJ]
Rück­er­stat­tung des Reise­prei­ses we­gen In­sol­venz des Reise­ver­an­stal­ters
We-Fly­tour GmbH, Gott­lieb-Daimler-Straße 25, DE-74076 Heil­bronn
Buchungs- und Rech­nungs­num­mer [XXXXXX]
Siche­rungs­schein­num­mer: [XXXXXX]-[XXXX]

Sehr ge­ehr­te Damen und Herren,

ich hat­te beim Reise­ver­an­stal­ter We-Fly­tours GmbH eine Pau­schal­rei­se nach [ORT]/[LAND] für den Zeit­raum vom [TAG] den [TT.MM.JJJJ] bis [TAG] den [TT.MM.JJJJ] ge­bucht. Die Buchungs- und Rech­nungs­num­mer lau­tet [XXX].

Da der Reise­ver­an­stal­ter auf­grund des ei­ge­nen In­sol­venz­ver­fah­rens die Reise stor­niert hat, for­de­re ich Sie als Ab­si­che­rer der ge­leis­te­ten Zah­lun­gen auf, mir den be­zahl­ten Be­trag in Hö­he von [X.XXX,XX] EUR zu über­wei­sen. Meine Kon­to­da­ten lau­ten:
Name der Bank: [XXX]
Kon­to­in­ha­ber: [XXX]
IBAN: [XXX XXX XXX XXX XXX XX]
BIC: [XXXXXXXXXXX]

Mit freund­lichem Gruß

[VORNAME NACHNAME]

Anlagen
Kopie Siche­rungs­schein
Kopie Rech­nung
Kopie Zahlungs­be­stätigung

Resümee

Will man sol­che Er­fah­run­gen sam­meln? Sicher­lich nicht. Aber ehr­lich ge­sagt bin ich froh, zu wis­sen, dass ich den Reise­preis zwar nicht di­rekt aber doch ir­gend­wann zu­rück­er­stat­tet be­kom­me. So viel nun zu Pau­schal­rei­sen + Reise­ver­an­stal­tern + Reise­ver­mitt­lern + Siche­rungs­schei­nen + Ver­siche­run­gen + Rechts­schutz und so wei­ter und so fort. Hoffent­lich ist hier­mit die Ge­schich­te fer­tig. Wenn nein, dann folgt hier die Fort­set­zung.

Ich weise ex­pli­zit dar­auf hin, dass die Infor­ma­tionen in diesem Ar­ti­kel nur meine Er­fah­run­gen wider­spie­geln, so­mit ohne jeg­liche Ge­währ­leistung meiner­seits er­fol­gen. Um bei Fragen auf der siche­ren Seite zu sein, empfeh­le ich grund­sätz­lich eine fun­dier­te Rechts­beratung.

In diesem Sinne Pauschal-Reisende

Kommentare

2 Antworten zu „Insol­venz eines Reise­ver­an­stalters“

  1. Nurtencim keşke bu durumlar olmasaydı. Sizde güzel bir tatil, yapsaydınız. Yinede kötüden iyilikler çıkarmak lazım, yazdıkların ve konușmalarını çok güzel ifade etmișsin. Aynı zamanda bende sayende bir çok bilgiyi öğrenmiş oldum. Sevgiyle Emine
    Not: Seyanat Ajantası içinde bir kaç lafım oluçak böyle büyük bir Ajantadan bunu beklemezdim. CHECK24 Şu andan itibaren çok düșünücegim.

    1. ZNMAC

      Emineciğim, güzel dileklerin için ilk başta teşekkür ederim. Check24 bu konuda beni yönlendirmekten ayrı başka bir şey yapamazdı sanırsam, ama o durumda insanın hayal kırıklığı tabiki büyük. Haftaya görüşmek üzeri hoşcakal

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